Six Flags erlaubt wieder Filmen auf Achterbahnen – aber nur mit speziellen Gadgets

Six Flags lockert Filmverbot auf Achterbahnen: Filmen ist jetzt mit Meta Glasses und genehmigtem Gurt erlaubt. GoPro & Co. bleiben verboten.

Six Flags lockert seine bisherigen strengen Regeln zum Filmen auf Fahrgeschäften und Achterbahnen. Ab sofort ist das Filmen wieder erlaubt – allerdings ausschließlich mit sogenannten „brillenbasierten Mikrokameras“ wie den Meta Glasses. Diese müssen zudem mit einem genehmigten Gurt sicher am Kopf befestigt sein. Klassische Action-Kameras wie GoPro, DJI Osmo oder DJI Pocket bleiben weiterhin verboten.

Neue Richtlinie für alle Six Flags Parks

Die Regelung gilt für alle Besucher:innen in den Parks der Six Flags-Gruppe. Die jeweiligen Park-Webseiten werden nach und nach aktualisiert, um die neue Policy widerzuspiegeln. An den Eingängen zu den Fahrgeschäften informieren Schilder über die Sicherheitsvorgaben und mögliche weitere Einschränkungen.

Vergleich zur bisherigen Regelung

Bisher war das Filmen auf den meisten Fahrgeschäften komplett untersagt – unabhängig vom Gerät oder der Befestigung. Nun öffnet Six Flags zumindest ein kleines Fenster für Technikbegeisterte mit der passenden Ausrüstung.

Diskussion: Sicherheit vs. Freiheit

Die neue Regelung soll einerseits die Sicherheit gewährleisten, andererseits den Wunsch vieler Besucher:innen nach persönlichen Aufnahmen auf Achterbahnen berücksichtigen. Wie ist die Meinung dazu? Sollte Six Flags das Filmen komplett freigeben, oder sind die Sicherheitsvorschriften angemessen?

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